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Schöne Kunst und übler Bilderklau

Süddeutsche Zeitung, 2. November 2004, Seite 10

Autor: Burkhart List

Es war schon Nachmittag, als der Rechtsanwalt Hans Deutsch mit dem Bonner Finanzministerium telefonierte. Er wolle um Nachsicht bitten, sagte Deutsch, dass er sich verspäten werde und erst gegen fünf Uhr eintreffen könne. Ministerialrat Fritz Koppe zeigte völliges Verständnis und sagte: “Herr Professor, sie wissen doch, wir sind immer für sie da.” Ein freundlicher, zuvorkommender Beamter wartete also geduldig auf einen Bürger und opferte dafür sogar ein wenig Freizeit. Diese Freundlichkeit hatte allerdings einen Haken: Nachdem Hans Deutsch, begleitet von einem befreundeten Bankier eingetroffen war und sich beim Portier angemeldet hatte, trat plötzlich aus dem Hintergrund ein unauffälliger Mann auf ihn zu, wies sich als Polizist aus und verhaftete den verduzten Juristen. Der allseits geachtete Wiedergutmachungsanwalt Professor Hans Deutsch war nichts ahnend in eine raffiniert gestellte Falle getappt.

In den fünfziger und sechziger Jahren hatte Deutsch unter den Anwälten eine Ausnahmestellung, er war der erfolgreichste. Den Rothschilds hatte er 85 Millionen Mark erstritten und für 7000 Fälle von Klienten in aller Welt, die von NS-Organisationen ihres beweglichen Vermögens beraubt worden waren, bekam er pauschale Abfindungen. Zu diesen Mandanten zählten auch die Erben von Baron Ferenc Hatvany aus Ungarn. 1944 war dessen berühmte Gemäldesammlung aus Budapest von der SS geraubt worden. Dafür wurden den Erben später 35 Millionen Mark, nicht einmal zehn Prozent des geschätzten Wertes, als Schadenersatz zuerkannt.

Der Fall Hatvany war der Anlass für Deutschs Verhaftung am 3. November 1964 in Bonn. Das Finanzministerium behauptete von Deutsch betrogen worden zu sein: Nicht die Deutschen, sondern die Russen hätten die legendäre Sammlung aus Budapest geraubt. Deutsch saß deswegen mehr als 18 Monate in U-Haft, verlor alle seine Klienten und den Großteil seines Vermögens.

Mit dieser Verhaftung kam die Wiedergutmachung von geraubten beweglichen Vermögen zum Erliegen. Wie der Beamte Fritz Koppe im späteren Gerichtsverfahren zugeben musste, ersparte sich der deutsche Staat damals zwei Milliarden Mark an Entschädigungszahlungen. Obwohl Deutsch in den siebziger Jahren freigesprochen wurde, bekam er weder eine Wiedergutmachungsleistung für sich selbst, noch wurde er rehabilitiert. Zeit seines Lebens hatte er darum gekämpft, vor zwei Jahren starb er in der Schweiz. Die Aufklärung der “Affäre Deutsch” steht noch immer aus.

     Gefälschte Unterlagen

Nach dem heutigen Kenntnisstand kann zweierlei belegt werden: die Unschuld des seinerzeitigen Delinquenten und die Schuld deutscher Behördenvertreter. Es war eine Verschwörung von ehemaligen hochrangigen NSDAP-Mitgliedern und SS/SD-Offizieren, die in den sechziger Jahren zum Teil wieder an den Hebeln der Macht saßen. Die Federführung in der “Affäre Deutsch” hatte Ernst Fèaux de la Croix, Leiter der Wiedergutmachung im Bundesministerium der Finanzen, vormals Rassenideologe im Nazi-Justizministerium. Die SS/SD-Gruppe besorgte gefälschte Unterlagen, kaufte mit dem Geld des Ministeriums Zeugenaussagen und sogenannte Beweismittel. Andere Zeugen wurden unter Druck gesetzt, Aussagen erpresst.

Die Affäre reicht bis tief in das politische Nachkriegsgeschehen der Bundesrepublik Deutschland. Zwei Bundesminister mit NS-Vorgeschichte, Staatsanwälte in Bonn mit entsprechender Vergangenheit, hohe und höchste Beamte in Ministerien und anderen staatlichen Behörden waren in diesen beispiellosen Skandal verstrickt. Heute steht fest, dass Deutsch einer üblen Intrige zum Opfer fiel. Die Behauptung, die Meisterwerke der Hatvany-Sammlung seien von den Russen geraubt worden, war offenbar eine gezielte Lüge. Denn einige der Alt-Nazis, die Hans Deutsch jagten und ihn bei Zeugenaussagen des Betruges bezichtigten, begannen in den siebziger Jahren selber, mit Bildern aus der Sammlung einen verdeckten Handel zu treiben und die Werke in den Kunstmarkt zu schleusen.

Inzwischen hat eine russisch-amerikanische Kommission zahlreiche Gemälde im russischen Besitz identifiziert und deren Herkunft geklärt. Bilder, die einst in jüdischem Besitz waren, wurden danach von SS-Einheiten geraubt, bei Kriegsende dann von Russen gestohlen und in die Sowjetunion transportiert. Unter mehr als 150 Gemälden befinden sich auch einige Meisterwerke aus der Hatvany-Sammlung. Russische Soldaten hatten sie im Großraum Berlin in einem Eisenbahnwaggon entdeckt und mit nach Nischnij Nowgorod genommen. Der Großteil der Sammlung bleibt jedoch verschollen: 350 Meisterwerke, mehr als 500 weitere Gemälde und 2000 bis 3000 Zeichnungen. Berühmt war die Sammlung wegen der Vielzahl an Meisterwerken des französischen Impressionismus.

Wie geht nun die Bundesrepublik Deutschland mit diesen Funden und generell mit geraubter Kunst aus der NS-Zeit um? Jahrzehntelang haben deutsche Regierungen das Thema vor sich hergeschoben. Jetzt könnte sie bald gezwungen sein, Stellung zu nehmen. Der US-Opferanwalt Ed Fagan will in den USA Klagen gegen Deutschland einbringen, im Namen der “Association of Holocaust Victims for Restitution of Artwork and Masterpieces” (AHVRAM). Deren Sprecher ist Joram Deutsch, der Sohn von Hans Deutsch, der sich berufen fühlt, über den eigenen Fall hinaus die Interessen von NS-Opfern zu vertreten.

Ed Fagan hat Minister Eichel um ein Gespräch am morgigen Mittwoch über die “Affäre Deutsch” und NS-Raubkunst im Bundesbesitz gebeten. Ministerialdirektor Rainer M. Türmer, Leiter der Wiedergutmachung, ersuchte namens des Ministers mit Brief vom 25. Oktober um Verständnis dafür, ” dass ich – auch nicht am 3. November 2004 – Raum für eine mündliche Erörterung mit Ihnen sehe”. Eine harsche Antwort. Fagan wird am vierzigsten Jahrestag der Verhaftung von Deutsch vermutlich trotzdem vor dem Finanzministerium in der Wilhelmstrasse in Berlin sein und seinen Auftritt medienwirksam inszenieren.

     Jahrzehntelang nichts getan

Es geht dabei um nicht weniger als eine 18-Milliarden-Klage gegen Deutschland. AHVRAM beschuldigt die Bundesrepublik, bis heute mehr als 2000 Kunstwerke in ihrem Besitz zu haben, die von den Nazis den legitimen Eigentümern geraubt worden seien. Nachdem Hans Deutsch verhaftet worden war, gab es viele Jahre keine Nachforschungen mehr über die früheren Besitzverhältnisse von etwa 2300 Gemälden, darunter Meisterwerke von Tizian, Tintoretto, Cranach, Raffael, Dürer, van Dyck und Rembrandt. In der Klage wird dem Staat unterstellt, jahrzehntelang nichts zur Ermittlung der Erbberechtigten getan zu haben. Stattdessen seien gefälschte Dokumente verwendet worden, um die Herkunft der Bilder unbedenklich erscheinen zu lassen. Türmer schreibt in seinem Brief an Fagan, er müsse die “erhobenen Vorwürfe einer unrechtlichen Restitutionspolitik entschieden zurückweisen.”

Der Schlagabtausch führt zur Wiederbelebung der Vergangenheit. Nun wird es mindestens zwei Klagen in den USA geben, aber noch ist offen, ob ein Gericht in New York die Klagen annehmen wird. Vor vierzig Jahren stand der Anwalt Hans Deutsch vor den Toren des deutschen Finanzministeriums. Jetzt steht der Opferanwalt Fagan vor der Tür, will die “Affäre Deutsch” erneut auf die Tagesordnung setzen – und mit ihr die gesamte Geschichte des NS-Kunstraubes quer durch Europa. Die Entsorgung hat nicht geklappt.

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